Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat es nach der Havarie des Lotsenkreuzers 5 Elbe eilig. In dem heute veröffentlichten Unfallbericht heißt es, dass „dringend gehandelt werden muss, um die Sinksicherheit von Traditionsschiffen, die mehr als 12 Fahrgäste befördern, zu erhöhen“. Und um der Gefahr neuer ähnlicher Seeunfälle vorzubeugen. Das könnte weitreichende Folgen für die Traditionsschifffahrt haben.
Kein Kollisionsschott an Bord
In den Sicherheitsempfehlungen der Bundesbehörde zu dem Seeunfall auf der Unterelbe am 8. Juni wird dem Bundesverkehrsminister empfohlen, sich dafür einzusetzen, die Rechtslage anzupassen. Für alle Traditionsschiffe, die mehr als 12 Fahrgäste befördern, soll unabhängig von Fahrtgebiet und Schiffslänge gelten, „dass diese Fahrzeuge durch wasserdichte Schotten so unterteilt sein müssen, dass bei Volllaufen einer Abteilung das Freiborddeck nicht unter Wasser kommt“. Das ist der so genannte 1-Abteilungs-Status.

Der Hintergrund: Der Lotsenschoner No. 5 Elbe, Baujahr 1883, ist mit einem durchgehenden, nicht durch Schotten unterteilten Rumpf gebaut. Ein Kollisionsschott fehlt. Auch bei den umfangreichen und wesentlichen Umbauten und Erneuerungen, zuletzt in den Monaten vor der Havarie, ist der Rumpf nicht mit wasserdichten Schotten versehen worden. „Bei einer Leckage war es somit unvermeidbar, dass der gesamte Schiffskörper voll Wasser lief und zwangsläufig unterging“, so die Behörde.
Trotz Glück im Unglück gesunken
Nach der dramatischen Kollision des frisch sanierten klassischen Lotsenschoners mit dem elbabwärts fahrenden Frachtschiff „Astrosprinter“ konnte der Segler das Elbufer bei Stadersand noch erreichen, sank dort aber nahe der Pier rasch.
Alle Personen konnten durch den glücklichen Umstand, dass Rettungskräfte bereits vor Ort waren und der Tatsache, dass sich das Fahrzeug in geschützten Gewässern befand, rechtzeitig abgeborgen werden. Erst nach einigen Tagen wurde das Schiff aufwändig gehoben und zur erneuten Begutachtung und Sanierung zur Peters-Werft geschleppt.

Nach den derzeit gültigen Sicherheitsanforderungen an den Bau und die Ausrüstung von Traditionsschiffen, so die BSU, müssen diese durch Schotten unterteilt werden, die bis zum Freiborddeck auszuführen sind. „Fahrzeuge, die ursprünglich ohne Schotten konstruiert worden sind, müssen, wenn wesentliche Umbauten an ihnen vorgenommen wurden, ab einer Länge von 25 m außerdem mit einem Achterpiekschott versehen sein.“
Starke Auswirkungen für Traditionsschiffe befürchtet
Aus Sicht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung sollte „das Vorhandensein bzw. nachträgliche Einziehen von wasserdichten Schotten davon abhängig sein, ob Fahrgäste an Bord mitgenommen werden“. Die Formulierung führte umgehend zu heftigen Reaktionen in der Netzgemeinde. Denn: Im Einklang mit nationalen und internationalen Vorschriften „sollte dies zur Verpflichtung werden“, wenn mehr als 12 Fahrgäste befördert werden, empfiehlt die BSU. Davon dürften viele Traditionsschiffe betroffen sein.
3 Kommentare
Traditionssegler Ja an Hand des Videos wurde viel zu spät das Ausweichmanöver eingeleitet. Fehler der Schiffsführung!
Wie im Video zu sehen, hättet der Skipper die Kollision durch simples Abfallen vermeiden können. Der Versuch, vor dem Frachter zu kreuzen, kam viel zu spät.
Schade, dass Traditionen durch Verordnungen abgeschafft werden sollen ! Kinder können Entwicklungen nicht mehr erkennen – der Rückschritt wird anstelle des Miteinanders zum Gegeneinander – Gemeinsamkeit zur Gruppeneinsamkeit – Werte gehen verloren – der Verlust führt zur Missachtung von Erreichtem über Neid und Missgunst statt zum Schulterschluss in munterer Runde ! Schade !