Die Kategorie „Altboot“ in die europäische Abfallliste aufzunehmen, hat jetzt hat der technische Berater des spanischen Yachtbau-Verbands angeregt. Im nächsten Schritt sollte es möglich werden, fürs Recycling Sondergenehmigungn an Werften und andere Entsorgungsbetriebe zu vergeben.
Öko-Abgabe und Bootssteuer in Frankreich
Vorbild beim Boots-Recycling ist Frankreich. Hier sind Bootsbesitzer seit 2019 verpflichtet, ihr Altboot vorschriftsmäßig zu entsorgen. Zuständig für die Abwicklung ist APER, die Association pour la Plaisance Eco-Responsable. In zehn Jahren hat sie im Auftrag der französischen Yachtindustrie ein Verfahren entwickelt, um die Entsorgung zu standardisieren.

Jean-Paul Chapeleau ist Präsident der FIN und seit 2018 auch Vorsitzender von APER, der Öko-Organisation, die für die Verschrottung von Sportbooten zuständig ist. Für den Branchenverband FIN liegen große Aufgaben an, wie Jean-Paul Chapeleau selbst sagt. Die Wassersportbranche stehe „vor großen Herausforderungen des Übergangs, insbesondere im Umweltbereich“, erklärte er nach seiner Wahl zum FIN-Chef am 23. März 2022.

APER und die Altboot-Verwertung finanzieren sich aus einem Öko-Beitrag, den Werften für jedes neue Boot entrichten müssen, das sie in den Markt bringen. Das reicht von fünf Euro für ein kleines Schlauchboot bis zu 6.500 Euro für einen 20-Meter-Katamaran. Einen weiteren Obulus stellt die jährliche Bootstaxe dar. Sie errechnet sich mit einer Formel, in die unter anderem das Baujahr, die Bootslänge und die Motorleistung einfließen.

Jedes Boot in Frankreich mit einer Rumpflänge von mehr als sieben Metern und 22 PS ist steuerpflichtig. Allerdings handelt es sich nicht um reale Pferdestärken, sondern um Steuer-PS, die über eine komplizierte Formel bestimmt werden.
Eine 13-Meter-Segelyacht mit bis zu 50 PS starkem Hilfsmotor zum Beispiel kommt so auf 708 Euro im Jahr. In Deutschland gibt es bisher weder Steuern auf Freizeitboote noch ein zentrales Register, um eine Steuerpflicht ermitteln zu können.