Wie gesegnet ist doch der Süden – nicht nur wegen seines Badewassers, seiner Kulinarik und der lauen Nächte, sondern auch aufgrund des Frost-Ausfalls! Da schaukeln auch im Januar die Boote am Steg. Hier dagegen, wo der Sturm schon die Bäume schüttelt, muss alles an Wert über den Winter aus dem Wasser. Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt, wie Boote im Winterlager fachgerecht gesichert und gelagert werden sollten.
Wie jeder anständige Igel braucht auch ein Boot einen sicheren Platz für die Winterruhe, wo es nicht gestört wird. Es geht dabei leider auch um Vandalismus. Gibt es keine Halle, sollte zumindest eine stabile Umzäunung vorhanden sein. Wer am Boot arbeiten will, sollte eine Halle suchen. Holzboote fühlen sich in unbeheizten Hallen wohler, da trocknen sie nicht so stark aus.

Das Überwintern im Wasser ist eine Notlösung, die bei entsprechender Vorbereitung gut funktionieren kann. So sollte die Frostsicherung noch sorgfältiger erfolgen als an Land. Eis im System (Motorkühlung, Toiletten, etc.) kann stärkste Ventile sprengen. Stehendes Eis, dass die Yacht umschließt, stellt jedoch generell kein Problem dar.
Sicheren Stellplatz finden
Liegeplätze, die von Schwell oder Tide betroffen sind, scheiden allerdings aus – zu groß ist die Gefahr, dass Treibeis das Boot beschädigt. Flüsse mit permanenter Strömung dagegen sind von Vorteil, weil sie meist eisfrei bleiben. Nach Möglichkeit sollte der Mast gelegt werden, um keinen zusätzlichen Windwiderstand zu bieten.

Wichtig sind beim Winterlager im eigenen Habitat vor allem die Festmacher: Eine doppelte Sicherung ist empfehlenswert! Dennoch sollte jeder seine Yacht am Steg regelmäßig inspizieren, denn bei Sturm scheuern Festmacher in hohem Tempo durch. Vorsicht bei starkem Schneefall und anschließendem Tauwetter: Die Persenning kann durch die hohe Last Schaden nehmen.
An Land stabil aufgepallt
Egal ob im Freien oder unter Dach: Die Pallung ist so wichtig wie beim aufgebockten Auto der Wagenheber. Wer hier pfuscht, riskiert Leben. Auch Frostschutz darf mit dem gesunden Menschenverstand nicht kollidieren: Wer einen Heizlüfter in seiner Yacht deponiert und regelmäßig unbeaufsichtigt laufen lässt, handelt grob fahrlässig.
Eine Kaskoversicherung erstreckt sich auch auf die Zeit im Winterlager und minimiert das Risiko. Das Stichwort lautet hier „Allgefahrendeckung“, gängige Policen versichern Diebstahl-, Feuer- oder Sturmschäden auch an Land. Beim Abschluss sollten Eigner stets prüfen, ob auch die Kosten der Bergung und Wrackbeseitigung mit abgedeckt sind.
„Bei einer guten Kaskoversicherung sind fast alle denkbaren Fälle wie zum Beispiel auch Schäden beim Transport durch Kräne oder über Slipanlagen eingeschlossen“, sagt Elke Spinneker von der Hamburger Yachtversicherung Schomacker.
Schaden beim Transport
Große Anbieter von Winterlagerplätzen behalten sich häufig den Transport innerhalb des Areals vor. Egal, ob das der Betreiber selbst oder eine beauftragte Spedition ausführt: Es greifen zahlreiche Gesetze, die der Winterlagerbetreiber oder Transporteur beachten muss, so gilt beispielsweise das Güterkraftverkehrsgesetz.

Da die Haftungsfrage bei einem möglichen Schadenfall häufig unklar ist, sollte man auf die Yacht-Kaskoversicherung, die auch Transporte von und zum Winterlager einschließt, nicht verzichten. Im Falle eines Transportschadens, beispielsweise weil die Yacht aus dem Kran fällt, haftet zwar in den meisten Fällen der Transporteur. „Allerdings zahlt zur schnellen Abwicklung zunächst die Yacht-Kaskoversicherung, sofern das gewünscht wird“, sagt die Expertin von Schomacker.
Die Eigner sind von weiteren Streitigkeiten entlastet, das klären dann zumeist die Versicherer unter sich. Bei einem positiven Ausgang werden die Selbstbeteiligung (sofern diese überhaupt einbehalten wurde) und der Schadenfreiheitsrabatt selbstverständlich zurückerstattet.
Genügend große Deckung
Ein Blick auf die Deckungssumme kann nicht schaden. Was im Sommer ausreichte, um eventuelle Regatta-Rempler zu regulieren, kann im Winter in einer großen Halle mit diversen Nachbarn plötzlich viel zu wenig sein, wenn z.B. ein Brand von der eigenen Yacht ausgeht und das gesamte Areal zerstört. Hat es alles schon gegeben.
In vielen Fällen verlangen Winterlagerbetreiber über die Versicherung einen Nachweis. Darin sollten auch Umweltschäden, etwa durch Verunreinigung von Boden und Grundwasser durch ausgetretenes Öl, ebenso abgedeckt sein wie Schäden an angemieteten Elektro- und Wasseranlagen.