Wie alle Boote sollten auch Klassiker gut versichert sein. Gerade sie sind wegen ihres Alters und Charakters oft unersetzbar. Am besten versichert man ein klassisches Boot mit einer Vollkasko-Versicherung mit Haftpflichtschutz. Nur so erhält man bei Verlust den Wert annähernd zurück.
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht wie beim Auto verpflichtend, aber sie ist nicht sehr teuer und schützt im Schadensfall vor unkalkulierbaren Kosten. Die Vollkasko-Versicherung wiederum ist absolut empfehlenswert. Während der Wert eines Klassikers schwer zu schätzen ist, ist der emotionale Wert meist sehr hoch.
Oft kann nach einer Kollision der Originalzustand nicht wieder hergestellt werden. Zum Beispiel wenn man ein 80 Jahre altes naturlackiertes Mahagoni-Holz ersetzen will, das heute gar nicht mehr auf dem Markt ist.
Ein Boot zum Verlieben
Ich habe mir gerade eine fast 100 Jahre alte Holz-Yawl von Abeking & Rasmussen, Typ Frisia zugelegt. Ein echtes Boot zum Verlieben. Mein neuer Klassiker wurde 2008 nach Vollrestaurierung durch einen Bootsbauer und den damaligen Eigner vom Gutachter auf einen Wert von 80.000 Euro taxiert. Zu diesem Wert wurde sie dann auch versichert. Der Voreigner, ein Maschinenbau-Ingenieur, hat viel Eigenleistung eingebracht, die nicht in Belegen aufzurechnen ist.

Auch für das Material gibt es nicht immer Kaufbelege. Wie ist da der Versicherungswert zu ermitteln? Der Gutachter untersucht den Zustand von Rumpf, Deck, Ausrüstung und vergleicht mit ähnlichen Objekten auf dem Markt.
Wir haben dazu Dirk Hilcken, Vertriebs-Koordinator von Pantaenius, einen auf Wassersport spezialisierten Assekuradeur (Versicherungsvermittler mit eigenen individuellen Produkten), befragt. Hilcken ist selbst Klassiker-Liebhaber und bei den Events des Freundeskreises Klassischer Yachten wie der Classic Week, dem frisch umbenannten Klassiker-Rendezvous und The Run dabei.
Was ist alles versichert?
Grundsätzlich sind in einer Vollkasko-Versicherung Schäden an Rumpf, Rigg und Ausrüstung bis zum Totalschaden versichert, wobei dann der Versicherungswert zur Auszahlung kommt. Auch Bergung gehört dazu. Wenn mein Boot Schaden durch Verschulden einer anderen Partei (z.B. bei einer Kollision) erlitten hat, habe ich Anspruch auf gleichwertigen Ersatz durch den Verursacher (bzw. wenn vorhanden seiner Haftpflicht-Versicherung).

Zwei Punkte machen die Regulierung mit der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung etwas komplizierter: Was ist gleichwertiger Ersatz? Meist der Zeitwert einer Sache. Bei einem Klassiker ist das aber nicht immer ganz einfach einzuschätzen. Und wenn alle Beteiligten bei der Kollision in Bewegung waren, ist es nicht selbstverständlich, dass ein 100-zu-0-Verschulden vorliegt.
Hat der Kurshalter kein Manöver zur Vermeidung eingeleitet, trifft ihn (oder sie) eine Mitschuld von 20 Prozent. In diesem Fall besteht ein Vorteil für Kunden mit einer Kasko-Versicherung. Man lässt die Kasko-Versicherung den eigenen Schaden regulieren. Sie geht dann in Regress gegen den Verursacher. Die Kasko muss regulieren, wenn so abgeschlossen – vermutlich neu für alt –, und reguliert zu 100 Prozent abzüglich dem Selbstbehalt.
Beim Kauf keine Mängel übersehen
Klassiker-Liebhaber neigen dazu, sich von der Schönheit des Objektes ihrer Begierde blenden zu lassen und dabei Baustellen oder Schäden zu übersehen. Deshalb ist es ratsam, beim Kauf einen kundigen Freund oder Gutachter mitzunehmen, der das Boot mit sachlicher Distanz beurteilen kann. Auch der Pflegezustand der Yacht kann etwas über den Versicherungswert aussagen. Der Versicherer benötigt im Regelfall ein aktuelles Gutachten eines Sachverständigen, um eine vernünftige Basis zu haben, auf der ein Versicherungswert gemeinsam mit dem Eigner festgesetzt werden kann.