In einer Police ist immer das Fahrtgebiet definiert, meist nach Längen- und Breitengraden. Bei Nord-Europa könnte das z.B. 45°N (Mitte Biskaya, etwa Höhe Bordeaux) bis 63°N (Norwegen nördlich Bergen, Schweden nördlich Sundsvall) und 10°W (Atlantikseite Irland) bis 25° Ost (Helsinki) sein. Fährt man über das vereinbarte Fahrtgebiet hinaus, sollte man vorher mit dem Versicherer sprechen.

Bei kurzfristigen Überschreitungen kann man auf Kulanz hoffen, beispielsweise wenn man einen Nothafen anlaufen muss. Bei bewusster Überschreitung ohne Info an den Versicherer ist die Deckung gefährdet. Wer also nach Spanien, ins Mittelmeer oder in die Karibik möchte, muss eine entsprechende Versicherung abschließen.
Gibt es eine Klausel, wer das Schiff führen darf und welche Befähigungen die Skipperin oder der Skipper nachweisen muss? Handelt es sich um Privatnutzung, für Charterboote oder gewerblich genutzte Schiffe (zahlende Tagesgäste)? Hier gelten unterschiedliche Taxen. Sind Mitsegler mitversichert?
Überführungsfahrten und Transporte an Land sollten genauso versichert sein wie die Liegezeit im Winterlager. Hier entstehen durch Brände oder Sturmschäden die meisten Totalverluste. Wer Regatta-Segeln möchte, sollte auch das mitversichern, denn dabei entstehen schneller Kollisionsschäden.
Was kostet die Versicherung?
Für den Versicherer sind alle Boote gleich und der Sachbearbeiter, der den Schaden regulieren soll, ist an feste Spielregeln gebunden, die er einhalten muss. Dazu gehört auch, im Zweifelsfall einen Schadensfall abzulehnen. Das gilt etwa, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel war oder der Fall außerhalb des vereinbarten Fahrtgebiets eintrat.

Beim Kauf eines Klassikers kann man sich bei der Wahl des Versicherers bis zu vier Wochen Zeit lassen, um eine neue Versicherung abzuschließen, so lange läuft der Versicherungsschutz der bestehenden Police weiter. Eine bestehende Versicherung können frisch gebackene Bootseigner nicht übernehmen. Bei einem Eignerwechsel werden die Karten grundsätzlich neu gemischt.
Im Schadensfall schickt der Kasko-Versicherer meist einen Gutachter. Der taxiert den Schaden und bespricht die Reparaturkosten mit der Werft. Nach Freigabe durch den Versicherer kann man den Auftrag ohne weitere eigene Kosten ausführen lassen. Es ist aber auch möglich, netto nach Kostenvoranschlag durch die Werft und Freigabe durch den Versicherer abzurechnen. Dann erhält der Versicherungsnehmer die Summe und kann den Schaden ganz oder teilweise selbst beheben.
Für die Versicherung meiner fast 100 Jahre alten Yawl habe ich mir verschiedene Angebote eingeholt. Sie reichten von etwa 350 Euro pro Jahr bei einer Versicherungssumme von 45.000 Euro bis zu 800 Euro pro Jahr bei 80.000 Euro. Um einen entsprechend hohen Versicherungswert festzulegen, ist allerdings ein aktuelles Gutachten notwendig. Die Haftpflicht kostet mich knapp 90 Euro bei einer Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro.
Ein mahnendes Beispiel
Hier noch ein Schadensfall, den ich 2014 in der Vorstartphase in der Strander Bucht während der German Classics Wettfahrten beobachten musste. Es waren viele 12m-R-Yachten am Start, unter anderem die frisch restaurierte Kelpie aus England von 1903 und die unter deutscher Flagge segelnde Heti von 1912.

Beide Schiffe wahre Augenweiden. Jedes dieser großen Schiffe hat einen Mann auf dem Bugspriet stehen, der mit dem Skipper kommuniziert. In diesem Fall hatte der Ausguck der Heti nur kurz seinen Posten verlassen, um einem Gast zu helfen. Der Skipper war für einen Moment blind in dem Getümmel bei fünf Beaufort.
Krachend bohrte sich der Bug der Heti …
Und schon war es passiert: Krachend bohrte sich der Bug der Heti auf der Backbordseite der Kelpie auf Höhe des Cockpits in den Rumpf. Bei der Heti brach der Bugspriet, auf Kelpie hatte man ein veritables Loch an der Stelle, wo die Backstagen saßen. Großes Glück, dass der Mast nicht runtergekommen ist, denn der Einschlag erfolgte auf der Luvseite.

Zum Glück hatte keines der Schiffe Wassereinbruch, doch für Kelpie war der Ausflug auf die Ostsee damit zu Ende. Um das Boot und die Crew nicht zu gefährden, gab es einen Rücktransport per Tieflader. Große Enttäuschung, ein Desaster für alle Beteiligten.
Und die Versicherer? Die äußern sich nicht gerne zu bestimmten Schadensfällen und berufen sich auf die Schweigepflicht. Wir gehen davon aus, dass die Schäden korrekt reguliert wurden, es dürften hunderttausende von Euros gewesen sein. Zum Glück war niemand ernsthaft verletzt, doch der seelische Schmerz war groß und die Klassiker-Gemeinde der Ostsee 2014 um eine Attraktion ärmer.
Das Aufmacherfoto ist aus dem wunderschönen Buch von Nico Krauss, Festivals der Klassiker.