Hat die Gerechtigkeit gewonnen? Es sei ein großer Sieg „nicht nur für uns, sondern für alle Bootseigner in Florida“. Wer da so auftrumpft, sind die Rechtsbeistände von Jonathan Brown, einem englischen Geschäftsmann in den USA. Er hatte ein Hausboot ans Ufer gelegt, das für eine Kontroverse sorgte: Ist es ein Haus oder ein Boot – oder irgendetwas dazwischen? Denn das ist eine 120.000-Dollar-Frage.
Der Jubel der Juristen galt dem Rückzieher der lokalen Steuerverwaltung in Miami. Nach einem heftigen Schlagabtausch – float berichtete – ist es nun entschieden: Die „Arkup 1“ für die Behörde doch kein Haus – sondern ein Boot.
Dem Fiskus entgehen damit 120.000 US-Dollar Immobiliensteuern. Auch ein langwieriges Gerichtsverfahren entfällt, auf das sich Browns Anwälte vermutlich schon gefreut hatten. Mittelpunkt der Auseinandersetzung war ein Zwitter zwischen Boot und Haus. Das Werk zweiter französischer Architekten im Hafen von Miami schwimmt, hat einen Motor und Positionslampen. Zugleich erinnert der zweistöckige Arkup-Kubus mit vollverglasten Seitenwänden auf einem pontonähnlichen Rumpf eher an ein Haus.

Wenn ein Boot überwiegend zum Wohnen an einem bestimmten Ort dient, ist es dann noch ein Boot? Oder eher ein Haus? Oder gar ein Hausboot? Die Verwaltung im County Miami-Dade definierte Arkup als Haus auf dem Wasser – und wollte es besteuern. Der Eigentümer der „floating structure“ hielt dagegen, es handele sich um eine Art Boot. Und dafür müsse man folglich keine Steuer zahlen.
Grunderwerbssteuer für ein Boot?
Tatsächlich hat die „Liveable Yacht“, wie die Konstrukteure die bewohnbare Yacht im Marketingsprech nennen, einen Pod-Antrieb mit 136 PS Leistung und Anker. Der Motor befähigt das schwimmende Haus, fünf Knoten schnell durch die Bucht zu schippern. Also: ein Schiff.
Die Steuerverwaltung hielt diese Argumentation für nicht seetüchtig. Als „floating structure“ sei Arkup 1 allemal eine Immobilie. Doch der Eigentümer wehrte sich heftig und drohte mit einer Klage. Wenn sein Eigen eine „schwimmende Struktur“ sei, dann gelte diese Definition für alle Segel- und Motoryachten in den Häfen von Miami.

Und an der gesamten Küste Floridas und überhaupt auf der ganzen Welt. Dann müssten die ja wohl auch besteuert werden. Werden sie aber nicht, oder? Also: kein Haus.
Die Arkup 1 ist bei der Küstenwache registriert
Die Tax Authority versuchte der Argumentation des Klägers ihrerseits den Wind aus den Segeln zu nehmen. Schließlich sei das schwimmende Etwas nicht grundsätzlich und ursprünglich dafür konstruiert worden, um als Transportmittel auf dem Wasser zu dienen. Sondern, um als Refugium zum Wohnen Verwendung zu finden. Also: kein Schiff.
Das Manöver des letzten Augenblicks? Nicht ganz. Denn: Die Arkup, so argumentierten ihrerseits die Anwälte von MacKnight International, sei als solches bei der US-Küstenwache registriert. Also doch: ein Schiff.

Selbst verursacht also, möchte man denken – wer schön sein will, muss im Zweifel eben auch finanziell leiden. Denn, wie amerikanische Medienbeobachter leicht spöttisch anmerkten: Das Äußere des schwimmenden Steuerschlupflochs sieht ein bisschen so aus, als ob man es darauf angelegt hätte, als Immobilie erkannt zu werden. Anders gesagt: Bereits bei leichtem Wind möchte man mit dem edlen Schuhkarton nicht mehr ablegen.
Ganze schwimmende Dörfer
Arkup bietet in seinem Produktportfolio übrigens auch eine „Floating Island Series“ an. Optisch ähnlich sieht das Konzept der Silent Resorts aus. Und auch „Blue Communities“ gibt es, also ganze schwimmende Dörfer für Millionärs-WGs. Wie viele davon bereits gebaut sind und die Steuerverwaltungen der Welt beschäftigen, ist nicht bekannt.
Welches Argument am Ende entschied, ist ebenfalls unbekannt. Denn Mister Brown hatte sich tatsächlich einige Mühe gegeben, damit es nicht zum großen Donnerwetter kam. Er ließ sogar drei Angehörige der Steuerbehörde exklusiv einen Törn auf der „Arkup 1“ unternehmen.
Hat das dann überzeugt? Jedenfalls erging zu guter Letzt das hoheitliche Edikt: Arkup ist nunmehr offiziell ein „selbst angetriebenes Fahrzeug mit dem notwendigen Zubehör für Bootsbetrieb, zum Beispiel Positionslichter, Hupe, Funkanlage, Navigationseinrichtungen sowie Sicherheitsausstattung“. Schöner kann Behördensprache nicht sein.
Der Streit war teuer
Beide Seiten vereinbarten, ihre veranschlagten Kosten selbst zu tragen. Aber ob damit wirklich „die Besteuerung anderer Yachteigner verhindert“ wurde, wie Browns Anwälte sich selbst lobten? Da haben die Advokaten vielleicht einfach eine große Welle gemacht, und das ist bekanntlich Teil des Business.