Die neuen Scheine sind da | float Magazin

fallback hero image Die neuen Scheine sind da © Unsplash
Recht

Die neuen Scheine sind da

Am 10. Mai tritt die Verordnung für Sportbootführerscheine in Kraft.

von
in
2 Minuten

Die wichtigsten Änderungen

  • Die Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen können bei allen Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands und auch im Ausland abgelegt werden.
  • Alle Theorie- und Praxisprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten abgelegt werden.
  • Es reicht grundsätzlich aus, wenn die Antragsunterlagen und Gebühren spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sind.
  • Die Sperrfrist von vier Wochen für die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen entfällt. Die Prüfungen können jedoch nicht an demselben Tag wiederholt werden.
  • Für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten gibt es keine Altersgrenze mehr.
  • Sowohl die Besitzer der alten Sportbootführerscheine als auch die des neuen Führerscheins dürfen künftig auf Binnenschifffahrtsstraßen „nur“ Sportboote mit weniger als 20 Metern Länge führen. Einzige Ausnahme: Auf dem Rhein dürfen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge geführt werden.
  • Das ärztliche Zeugnis wurde vereinfacht: So entfällt beispielsweise die Wiederholungspflicht bei eingeschränkter Sehschärfe. Diese Änderung gilt ebenfalls für diejenigen, die bereits Inhaber eines Sportbootführerscheins sind.
  • Der Arzt muss das Zeugnis künftig in einem geschlossenen Umschlag direkt an den Prüfungsausschuss senden. Der Führerscheinbewerber erhält eine Kopie.
  • Die Gebühren schließen die Reisekosten der Prüfer und etwaige Raumkosten mit ein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.