Wenn ein Boot überwiegend zum Wohnen an einem bestimmten Ort dient, ist es dann noch ein Boot? Oder eher ein Haus? Oder gar ein Hausboot? Dieser uralte Streit beschäftigt in Amerika gerade mehrere Rechtsgelehrte. Die Verwaltung vom County Miami-Dade Florida möchte etwas besteuern, was sie als Haus auf dem Wasser definiert. Der Eigentümer einer „floating structure“ von Arkup dagegen behauptet, es handele sich um eine Art Boot. Für die müsse man folglich keine Steuer – vermutlich die Grunderwerbssteuer – zahlen.

Streitgegenstand ist die Arkup 1, die Premiere einer gleichnamigen – Werft? Nun ja, Arkup surft tatsächlich genau auf dem Grat zwischen fester Behausung und mobiler Meeres-Villa. Das US-Unternehmen gehört zwei französischen Ingenieuren, die eine „Liveable Yacht“ entwickelt haben. Sie ähnelt äußerlich einem Bungalow, hat aber einen Pod-Antrieb mit 136 PS und eine Anker-Anlage.
Der Motor befähigt ihn, mit bis zu fünf Knoten über die Bucht von Miami zu pflügen. Also ein Schiff. Es gehört dem britischen Unternehmensberater Jonathan Brown bzw. dessen Firma MacKnight International.
Grunderwerbssteuer für ein Boot?
Die Steuerverwaltung des County, vergleichbar mit einem deutschen Landkreis, hält seine Argumentation jedoch nicht für schwimmfähig: Sie haben die Arkup 1 als „floating structure“ festgelegt, also als schwimmendes Haus. Und damit sei ihr Eigentümer grunderwerbssteuerpflichtig. Konkret beläuft sich die Rechnung der Kommune auf 120.000 Dollar. Bei einem Kaufpreis von 3,3 Millionen Dollar dürfte der Eigner auch nach deren Begleichung noch flüssig sein.
Doch der wehrt sich heftig: Er strebt nun eine Klage gegen die Steuerbehörde an. Wenn das eine „schwimmende Struktur“ sei, so wie die Administration argumentiert, dann gelte diese Definition für alle anderen Yachten im Hafen von Miami und an der gesamten Küste Floridas und überhaupt auf der ganzen Welt auch. Und dann müssten die auch besteuert werden.

Werden sie aber nicht, oder? Also kein Haus. Übrigens klagt auch Arkup: Die Werft respektive die Baufirma – bis zur endgültigen Klärung wollen wir uns nicht festlegen – erhielt ebenfalls die Aufforderung, Steuern nachzuzahlen.
Die Arkup 1 ist bei der Küstenwache registriert
Die Tax Authority nimmt der Argumentation des Klägers ihrerseits den Wind aus den Segeln: Schließlich sei dieses schwimmende Etwas nicht grundsätzlich und ursprünglich als etwas geschaffen worden, um als Transportmittel auf dem Wasser zu dienen. Sondern, um als Refugium zum Wohnen zu dienen. Also kein Schiff. Das Manöver des letzten Augenblicks? Nicht ganz.
Denn: Die Arkup, so argumentieren ihrerseits die Anwälte von MacKnight International, sei als solches bei der US Küstenwache registriert. Also doch ein Schiff. Und überhaupt: Die Steuerverwaltung komme nur aufgrund des ungewöhnlichen Designs der Arkup 1 auf die absurde Idee einer Immobilien-Taxe. „Sähe sie wie jede andere Yacht aus, wären wir nicht in dieser Auseinandersetzung“, zitiert die Lokalzeitung Miami Herald einen der beauftragten Juristen. Das klingt fast schon gekränkt.

Selbst schuld, möchte man denken – wer schön sein will, muss eben auch finanziell leiden. Und, wie es Medienbeobachter bereits leicht spöttisch anmerkten: Das Äußere des schwimmenden Steuerschlupflochs sieht wirklich ein bisschen so aus, als ob man es darauf angelegt hätte.
Ganze schwimmende Dörfer
Arkup bietet in seinem Produktportfolio übrigens auch eine „Floating Island Series“ – optisch ähnlich sieht das Konzept der Silent Resorts aus – und „Blue Communities“, also ganze schwimmende Dörfer für Millionärs-WGs an. Wie viele davon bereits gebaut sind und die Steuerverwaltungen der Welt beschäftigen, ist nicht bekannt.