Meine Erfahrungen mit Katamaranen beschränkten sich bislang auf einige Stunden mit Hobie-Kats vor Fuerteventura. Aber je mehr Spaß das Gleiten über das Wasser im Trapez machte, um so fließender war der Übergang vom Segeln zum Schwimmen. Fahrtenkatamarane bereiteten mir hingegen oft Kopfschmerzen. Allerdings erst am nächsten Morgen, nicht aus seemännischen Gründen.
Denn Freunde in der Türkei, wo ich seit über zweieinhalb Jahren auf einer Moody 425 lebe, residieren auf einer Lagoon. Und sie halten dort regelmäßig Hof. Sprich, sie laden gerne zu feuchtfröhlichen Abenden (oder bereits Nachmittagen) ein, die nur selten früh enden.

Ich muss gestehen, ich war bisher kein großer Freund der komfortablen Zweirümpfer. Als ich einmal den Katamaran eines Freunds als „Reihenhaus auf Kufen“ bezeichnete, wurde mir das lange nachgetragen. Das Verhältnis von (Einrumpf)-Seglern zu Katamaran-Veteranen erinnert bisweilen an die Kluft zwischen Seglern und Motorbootfahrern. Same, same – but different.
Um so dankbarer war ich, als Sebastian Kummer mir das Angebot machte, zusammen mit ihm und wechselnden Crewmitgliedern eine brandneue Lagoon 42 von Les Sables d’Olonne in die Türkei zu überführen, die dort bei Pitter-Yachting in den Charter geht. 3.000 Seemeilen, sieben Länder, sechs Wochen.
Same, same – but wirklich different?
Für mich eine großartige Gelegenheit, die Biskaya und den Atlantik kennenzulernen und von den Erfahrungen anderer Segler zu profitieren. Mit Gorm Gondesen ist für mehrere Wochen zum Beispiel ein versierter Offshore-Racer an Bord, der nicht nur etliche Male im Rennmodus den Atlantik überquert hat. Mit seiner „Nica“ segelte er auch um die halbe Welt. Erst Corona konnte ihn in Neuseeland stoppen.
Der Überführungstörn hat nur einen kleinen Haken. Da Sebastian einige Male die „Soffio“ aus beruflichen Gründen verlassen muss, überträgt er mir als Kat-Novizen die Kapitänsbinde. Na dann: Mast- und Schotbruch!

Als wir die „Soffio“ übernehmen, bin ich anfangs etwas skeptisch. Gerade der einladende Salon scheint mir zwar hervorragend geeignet für harmonische Hafentage und angenehme Ankerplätze, aber für die Biskaya mit einer hohen Welle ist der Freiraum ohne Haltegriffe gefährlich groß.
Doch ich soll eines Besseren belehrt werden. Der Katamaran nimmt die Welle erstaunlich gelassen. Während eine Yacht in der Brandung wild auf den Kämmen reitet und der Mast wie ein Taktmeter von Luv nach Lee geigt, scheinen wir im Vergleich dazu wie auf Schienen zu gleiten.
Schiffsbewegung auf Kat und Kielboot
Und genau davor hatte ich Angst. Die Bewegung auf einem Katamaran unterscheidet sich von der eines Kielbootes immens. Mehrfach hatte ich bereits von sturmerprobten Seglern auf Weltumseglung gehört, dass sie noch nie seekrank wurden. Bis zu dem Tag, an dem sie einen Katamaran betreten haben. Dieses Schicksal blieb mir zum Glück erspart.

Die größten Vorteile eines Katamarans gegenüber einem Monohull sind ziemlich offensichtlich: der enorme Komfort, der große Salon, eine Pantry, die so mancher Küche in einer Zweizimmerwohnung in nichts nachsteht, dazu großzügige Kabinen mit jeweils eigener Nasszelle und natürlich der Außenbereich am Heck unter und auf der Flybridge sowie die Netze am Bug zwischen den Rümpfen. Selbst bei großer Crew bietet ein Katamaran genügend Rückzugsräume, um auch mal stille Momente zu genießen.
Nicht umsonst haben die Zweirümpfer in den vergangenen Jahren enorme Marktanteile im Serienbau gewonnen. Die Bänder in den Produktionshallen laufen heiß – wenn sie denn nicht aufgrund einer Cyberattacke stillstehen. Besonders im Mittelmeer sind Katamarane beliebt. Bei Eignern wie auch in der Charter.
Gibt es neben Komfort auch Segelspaß?
Doch kann ein Kat neben Komfort auch Segelspaß? Und was muss ein Skipper bei seinem ersten Mal auf zwei Rümpfen beachten?

Zur Freude der Segler legt die neue Generation an Fahrtenkatamaranen wieder mehr Wert auf Performance. Trotzdem laufen die Zweirümpfer deutlich weniger Höhe als Kielboote. Spitzer als 60 Grad zum Wind leidet der Speed bereits spürbar. Und auch mit Wind von achtern ist das Segeln bei leichten Winden nicht vergnügungsteuerpflichtig.