Kevin Escoffier hat mit seiner Berufung gegen das Urteil der Disziplinarkommission des französischen Segelverbandes FFVoile Erfolg. Das Nationale Olympische Komitee Frankreichs (CNOSF) hat in dem Verfahren des Segelverbandes gegen den 43-Jährigen erhebliche Verfahrensfehler erkannt. Es hatte eine Überprüfung des Urteils empfohlen. Nun hob der FF Voile seine Sanktionen gegen Escoffier auf.
Der Verband hatte den Segelstar zuvor mit einer 18-monatigen Sperre belegt, sprach zudem einen fünfjährigen Lizenzentzug auf Bewährung aus. Hintergrund waren Vorwürfe gegen Escoffier wegen eines angezeigten sexuellen Übergriffs auf ein weibliches Teammitglied im Rahmen des Ocean Race 2023.
Mit der Aufhebung der Sanktionen scheint das disziplinarrechtliche Verfahren vom Tisch. Der Segelverband gab zumindest keine Erklärung ab, das Verfahren neu aufrollen zu wollen. Offen ist das strafrechtliche Verfahren gegen Escoffier.
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Der CNOSF rügte mit Blick auf das Verfahren des FF Voile, dass die Beweisaufnahme lediglich aus vorliegenden Aussagen erfolgte. Es gäbe keine direkten Zeugenaussagen. Der Verband erklärte dazu: „Der FFVoile nimmt zur Kenntnis, dass der Schlichter der Ansicht ist, dass die Entscheidung des Berufungsrats des FFVoile mit einem Verfahrensfehler behaftet ist, da der Berufungs-Disziplinarinstanz vorgeworfen wird, den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens nicht ausreichend gewährleistet zu haben.“

Eine direkte Gegenüberstellung des vermeintlichen Opfers mit Escoffier hatte der FFVoile in dem Verfahren nicht organisiert. In der Erklärung heißt es: „Kevin Escoffier und seine Anwältin hatten Zugang zu allen Zeugenaussagen und Schriftstücken, die im Rahmen des Disziplinarverfahrens verwendet wurden. Der Berufungsrat des FF Voile hat die Anhörung von Zeugen, deren Vernehmung von der beschuldigten Person beantragt wurde, nicht abgelehnt.“
Und weiter: „Der FFVoile bestätigt, dass weder die Nationale Disziplinarkommission noch der Berufungsrat eine Gegenüberstellung zwischen Kevin Escoffier und den Opfern und Zeugen, die Sachverhalte im Zusammenhang mit sexistischer oder sexueller Gewalt gemeldet haben, organisiert haben. Auf Antrag der Anwältin des Beschuldigten wurden diese Personen zur Teilnahme an den Disziplinaranhörungen eingeladen, aber sie reagierten alle ablehnend auf diesen Antrag.“
Der FFVoile verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass eine direkte Zeugenaussage nur durch die Justizbehörden durchgesetzt werden könne: „Der Opferschutz ist der Eckpfeiler der Verbandsmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt. Die Gegenüberstellung zwischen einem Opfer und einer beschuldigten Person stellt eine traumatische Erfahrung dar, die Maßnahmen erfordert, die unter die Befugnisse der Justiz und der Polizei fallen.“
Die Stunde des Strafrichters
Die strafrechtliche Verfolgung dieses Falls ist damit indes noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren ist weiter anhängig. Der FFVoile hatte sich lediglich mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen befasst und sah sich dazu auch befugt. Nun sind in Frankreich andere Instanzen gefordert.
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