Quarantäne ist dem Ursprung her ein Wort aus der Schifffahrt. 40 Tage (spanisch „Cuarenta“) mussten der Überlieferung zufolge bereits im Mittelalter Besatzungen auf ihren Schiffen vor Anker ausharren, wenn sie im Verdacht standen, eine ansteckende Krankheit an Bord zu haben. Dagegen ist die Quarantäne im Verlauf der Covid-Krise nachrangig, ging es doch zuletzt um fünf Tage Absonderung einer Person. Doch wer auf Chartertörn gehen will, kann oft bereits mit fünf Tagen Isolierungs-Pause die gesamte Reise absagen.
Und die Gefahr wächst. Nach der schönsten Zeit des Jahres kommt für viele Segler bald die allerschönste Zeit des Jahres: die Chartersaison zu südlichen Zielen. In den Herbst- und Winterferien 2022/23 möchten wieder viele zum gebuchten Törn in wärmeren Revieren starten.
Allerdings könnte diese schönste Zeit wieder einmal von Corona betroffen sein. Und verlangt daher nach besonderer Vorsorge: Wird ein Mitglied der Crew durch Quarantäne an der Abreise gehindert, ist meist für alle der Törn ins Wasser gefallen.

Gängige Reiserücktrittsversicherungen schließen die Regulierung hierfür aus. Grund: Sie treten nur für Erkrankung oder Tod der versicherten Person ein. Bei Quarantäne geht es bekanntlich nur um den Verdachtsfall. Die Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker bietet jetzt erstmals einen erweiterten Schutz an, der auch Quarantäne-Fälle absichert.
Quarantäne ist keine Krankheit
Deckung besteht zum Beispiel bei der Situation, dass bei einem Familientörn eines der Kinder als Corona-Verdachtsfall in Quarantäne muss, sodass auch die Eltern nicht abreisen können. Mit dem Zusatzschutz erstattet Schomacker die gesamten Reisekosten für alle Familienmitglieder.
Andere denkbare Fälle ist die Erkrankung eines Crewmitglieds unterwegs, was die gesamte Besatzung festsetzen würde. Dann übernimmt die Versicherung neben der Umbuchungsgebühren für die Rückflüge auch die Kosten für einen unfreiwilligen Quarantäne-Hotelaufenthalt.
Auch das Risiko, dass noch bei der Abreise der Rückflug aufgrund eines Covid-Verdachtsfalls nicht möglich ist, deckt die erweiterte Reiserücktrittskosten-Police der Hamburger Yacht-Versicherung ab. Der Corona-Quarantäne-Zusatzschutz lässt sich nur zusammen mit einer Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Er tritt 14 Tage nach der Buchung in Kraft, muss also rechtzeitig vor Antritt des Törns beantragt werden.
Der Corona-Quarantäne-Zusatzschutz kostet zum Beispiel bei einer Versicherungssumme von 3.000 bis 4.000 Euro und einer vierköpfigen Mannschaft für Buchungen innerhalb der EU 60 Euro Aufpreis.