Und es hat „Knirsch!“ gemacht: Eine Grundberührung mit dem Boot lässt sich nur schwer ignorieren. Sie ist wie der Parkrempler beim Auto. Das unangenehme Geräusch des Aufsetzens, verbunden mit einer deftigen Verzögerung des Vortriebs, bleibt niemandem an Bord verborgen.
Doch genauso wie beim Parkrempler, also dem unbeabsichtigten Touchieren eines anderen Fahrzeugs oder Pollers, wünscht man sehnlichst, dass nichts geschehen sei. Und macht sich schnellstens davon. Und vergisst die Sache.
Genau davor warnt die Hamburger Yachtversicherung Schomacker. Vielen Bootsfahrern fällt es offenbar schwer, der Tatsache ins Gesicht zu sehen, dass ihr Fahrzeug zeitweise nicht schwamm – und dabei eventuell einen Schaden davontrug. Ob nun verletzte Eitelkeit oder Kosten-Vermeidungs-Strategie (oder beides) dahinter steckt, ist eígentlich egal. Denn es nützt nichts, eine potenzielle Blessur am Unterwasserschiff auszusitzen, so die Versicherung.
Die Empfehlung der Fachleute: Lieber eine Grundberührung vorsorglich und frühzeitig melden. E-Mail genügt. Auch wenn sich hinterher herausstellt, dass bis auf ein wenig Abrieb gar nichts passiert ist. Es könnte ja auch mehr sein. „Aus Erfahrung wissen wir: Manche Abschürfung zeigt sich im Winterlager dann doch als größerer Schaden“, sagt Elke Spinneker, Sprecherin der Hamburger Yachtversicherung.
Aber warum ist es besser, wenn man nicht wartet? Und den Schaden zugibt? Weil sich Charterkunde oder Eignerin auf diesem Weg absichern. Je mehr Zeit vergeht, desto mehr kann zwischendurch passieren. Bis sich die einzelnen Schäden nicht mehr einem konkreten Ereignis zuordnen lassen.
Der Versicherung geht es um genau diese Transparenz. Denn im schlimmsten Fall führt die verspätete Meldung dazu, dass die Assekuranz die Regulierung verweigert. Nämlich dann, wenn der Schaden später im Rahmen anderer Reparaturen „mitgemacht“ werden soll. Derartige Fälle habe es bereits gegeben, sagt Spinneker.
Meldung zurückziehen geht auch
„So eine Grundberührung kann schon mal 70.000 Euro Schaden verursachen“, schätzt ihr Kollege Phillip Mense, Versicherungsmakler der HYV. Daher solle jeder Boots- oder Yachteigner berücksichtigen: Der Weg geht durch den Schmerz, sprich die Realisierung des Schadens. Auch wenn das mit dem Einverständnis des eigenen Versagens verbunden ist. „Oft stellt sich das wahre Schadenausmaß erst heraus, wenn mit sonstigen Reparatur- oder Pflegearbeiten begonnen wurde“, so Spinneker. Und dann werde der Schaden viel zu spät dem Versicherer gemeldet.

Möglicherweise haben Seeleute – wie Autofahrer – Furcht vorm Verlust des Schadensfreiheitsrabatts und hadern mit der Selbstbeteiligung oder gar einer Hochstufung? Hier das Gegenargument: Eine vorsorgliche Meldung kann man später immer noch zurückziehen, wenn sich der Schaden kleiner als erwartet herausstellt. Auch die Selbstbeteiligung wird allein durch die Schadensmeldung noch nicht angegriffen.
Auch Abtretung erspart viel Stress
Und wozu also der Aufwand? Spinneker: „Die Meldung sorgt dafür, dass der Kaskoversicherer informiert ist und auch entsprechend reagieren kann.“ Nach dem Motto: Tue Schlechtes und rede darüber.
Elke Spinneker empfiehlt folglich, sich nach jeder Grundberührung direkt an die zuständige Versicherung zu wenden. Die könnte bei jeder Schadenmeldung direkt beurteilen, ob besser sofort ein Sachverständiger kommen muss – oder ob Kostenvoranschläge ausreichen. Spinneker: „Auch bei Schäden, die durch Dritte verursacht werden, ist es oft ratsam, den eigenen Yacht-Kasko-Versicherer zu benachrichtigen.“
Sollte es Stress mit dem Verursacher geben, sind dort die Fachleute, die helfen können. In einem solchen Streitfall reguliert die Yacht-Kasko-Versicherung den Schaden im Vorherein. Viel Stress kann vermeiden, wer die eigene Forderung an die Profis abtritt. Das sagen zumindest die Assekuranzen. Der Versicherer nimmt in diesem Fall den Verursacher in Regress. Und zahlt im Erfolgsfall die Selbstbeteiligung sowie die eventuelle Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zurück.
Ehrlich segelt am längsten
Ein weiterer Tipp der traditionsreichen Hamburger Yachtversicherung (und nicht nur von der): Ehrlich segelt am längsten. Also nix verschweigen oder beschönigen. Das gelingt mit einer gründlichen Dokumentation des Schadens. „Im Normalfall ist das leider auch mit Papierkram verbunden“, so Elke Spinneker, „das lässt sich nicht vermeiden“.
Eigner sollen folglich alle Unterlagen zügig und vollständig einreichen, im Idealfall mit Fotos und ausführlichen Beschreibungen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit, erleichtert die Schadenabwicklung und beschleunigt damit die Regulierung erheblich.
Spinneker: „Bleiben Sie bitte immer bei der Wahrheit.“ Es ist wie beim Spicken in der Schule: Täuschungsversuche fliegen nach Einschätzung der Unternehmenssprecherin in den meisten Fällen schnell auf. Das führe nur zu unnötigem Ärger für alle Beteiligten. Und genug geärgert hat man sich ja schon – durch die Grundberührung.