Es war ein zähes Ringen, das zeigt, wie langsam die Mühlen für den globalen Umweltschutz mahlen – und wie schwierig internationale Einigungen sind. Doch jetzt ist es vollbracht! Nach 15 Jahren ist am Samstag, den 4. März 2023, in New York City Geschichte für den Klimaschutz der Meere geschrieben worden. Die Uno-Mitgliedsstaaten einigten sich – unter heftigem Beifall – auf der Uno-Konferenz auf ein historisch wichtiges Ergebnis.
Im völkerrechtlich bindende Vertrag über die „Biodiversität jenseits nationaler Gesetzgebung“ (BBNJ) zum Schutz der Meere sollen mindestens 30 Prozent der Weltmeere als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Das Abkommen soll die biologische Vielfalt auf hoher See unter international verbindlichen Schutz stellen. Die „hohe See“ – das sind 64 % der Weltmeere, 95% des Volumens der Ozeane und mit Abstand der größte Lebensraum. Bisher waren diese Gebiete ein weitgehend rechtsfreier Raum. Das soll sich mit dem Abkommen nun ändern.

Für Uno-Generalsekretär António Guterres ist dies ein „Sieg für den Multilateralismus und für die globalen Bemühungen, den zerstörerischen Trends entgegenzuwirken, die die Gesundheit der Meere bedrohen“. Auch für Umweltschutzorganisationen ist dies ein historischer Tag „für den Naturschutz und ein Zeichen dafür, dass in einer zerstrittenen Welt der Schutz der Natur und der Menschen über die Geopolitik triumphieren kann“, so Laura Meller von Greenpeace.
So wichtig wie das Pariser Klimaabkommen
Welche Teile der Hochsee künftig als Schutzzonen gelten sollen, ist ein wichtiger Teil des Abkommens. Details gilt es noch zu klären. Greenpeace spricht von 11 Millionen Quadratkilometern, die unter Schutz gestellt werden müssen. Russland und China hatten für das Abkommen Einstimmigkeit gefordert. Doch für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See können künftig Beschlüsse schon mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen werden können. Das ist wichtig, damit nicht Einzelinteressen die Entscheidungen für den Meeresschutz blockieren können.
Es wird nicht alles unter dem neuen Abkommen geregelt werden. Doch zum ersten Mal wird deutlich werden, was genau an Aktivitäten auf hoher See stattfindet. Es soll verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle Aktivitäten geben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Meeresumwelt der hohen See haben.

Ein entscheidender Punkt der Verhandlungen war, welchen Vorteilsausgleich die Länder des sogenannten globalen Südens bekommen. Jene Länder, die weniger Kapazität haben, in der Hochsee zu forschen, um im Anschluss wirtschaftlichen Gewinn daraus zu ziehen. Das neue Abkommen regelt, dass es einen Vorteilsausgleich für diese Länder geben wird. Und zwar sowohl in Form von nichtfinanziellen Mittelm (wie der Beteiligung an Forschungen) wie durch monitären Ausgleich.
Mit dem Abkommen ist nun der Startschuss zum Schutz der Hochsee gefallen. Wichtig ist jetzt, dass das Abkommen unterzeichnet und umgesetzt wird. In Deutschland ist dafür das Umweltministerium zuständig.