Endlich! In Kroatien kann es wieder losgehen und die bereits gebuchten Chartertörns können ab dem 30. Mai angetreten werden. In vier Tagen kann es also wieder mit dem Mietboot wieder aufs Wasser gehen. Nach Auskunft des nationalen Krisenstabs Kroatiens ist Ausländern seit dem 11. Mai außerdem die Einreise erlaubt, wenn ein geeigneter Nachweis für Immobilien- oder Bootseigentum in Kroatien erbracht wird.
Bleibt nur noch die Frage: Sind die Grenzen wirklich offen? Muss ich mit einer Quarantäne rechnen, wenn ich wieder in mein Heimatland zurückreise? Denn bis zum 15. Juni 2020 gilt noch die entsprechende EU-Verordnung. Die obligatorische 14-tägige häusliche Quarantäne gilt jedoch seit dem 16. Mai nur noch bei Aufenthalten außerhalb der EU.
Regeln der Bundesländer beachten
Dennoch ist es sinnvoll, die Regularien der einzelnen deutschen Bundesländer zu beachten. Bayern hat zum Beispiel seit dem 16. Mai eine geänderte Fassung der Einreise-Quarantäne-Verordnung erlassen. Demnach gilt die Quarantäne-Pflicht nicht, wenn die Person aus einem EU-Mitgliedsstaat, Norwegen, Liechtenstein, Island, Schweiz, dem Vereinten Königreich oder Nordirland einreist.
Änderungen und zukünftige Abweichungen sind jederzeit möglich, sollten sich die Infektionszahlen für de Corona-Pandemie verändern. Das Auswärtige Amt bietet allen Urlaubern Reise- und Sicherheitshinweise und eine laufend aktualisierte Einschätzung zu den Reisebedingungen für das jeweilige Land.
Durchreise durch Slowenien
In den letzten Tagen gab es bezüglich der Durchreise durch Slowenien ein ziemliches Hin und Her. Nachdem Slowenien vor einigen Tagen die Grenzen geöffnet hatte, ruderte das Land kurzfristig wieder zurück. Wichtig für eine Yachtcharter in Kroatien, so Ümit Uzun von Charterbaryachting: „Die Durchreise ist davon nicht betroffen, Chartergäste dürfen Slowenien passieren um zu ihren Schiffen zu gelangen“, sofern sie EU-Bürgerinnen und Bürger sind und der Aufenthalt nicht länger als 24 Stunden dauert.
Es steht dem Charterurlaub in Kroatien also nichts im Weg. Wer bereits gebucht hat kann vorerst beruhigt sein. Wir haben das Virus besser unter Kontrolle, aber es ist noch nicht besiegt.
Ihr solltet auf alle Fälle die Buchungsbestätigung, den Bordpass, eine offizielle Crewliste und die Zahlungsbestätigung über das gecharterte Schiff dabei haben, um einen Nachweis über die Einreiseabsicht vorweisen zu haben. Die aktuellsten Informationen zur Einreise hat die kroatische Regierung auf deutsch hier online gestellt.