Ein verrücktes Jahr geht zu Ende – und es bleibt schwierig. Wer schon im Sommer auf seinen Charterurlaub verzichten musste, träumt nun von der kommenden Saison. Ob wir 2021 wieder durch türkisblaue Wellen rauschen können, weiß aktuell zwar noch niemand. Aber wir hoffen es natürlich!
Viele Segler fragen sich jetzt, wann der richtige Zeitpunkt zum Buchen kommt. Soll man überhaupt buchen, so lange nicht feststeht, dass der Urlaub auch stattfinden kann? Resignation ist aber kein guter Begleiter ins Neue Jahr.

Zumal man für eine klare Antwort zum Glück kein unverbesserlicher Optimist sein muss: Buchen Sie, so schnell Sie können. Denn bei neuerlichen Reisebeschränkungen ist die Buchung auf jeden Fall geschützt!
Gutscheine vom Lockdown
Wer in der vergangenen Saison seinen Törn aufgrund der Reisebeschränkungen absagen musste, hat wahrscheinlich einen Gutschein erhalten. Den könnte man jetzt für die nächste Reisebuchung einsetzen.
Auch für alle, die einen Gutschein haben, gilt der Tipp: Gleich einlösen! Das Einlösen des Gutscheins und die damit verbundene neue Charterbuchung für 2021 birgt keinerlei Risiken für den Kunden. Denn sollte der neu gebuchte Urlaubstörn aufgrund von Corona wieder ausfallen, bleibt der Gutschein schlicht und einfach weiterhin gültig. Wer dagegen weiter abwartet, läuft eher Gefahr, dass seine Wunschyacht zu seinem präferierten Termin nicht mehr zur Verfügung steht.

Das klingt im ersten Moment absurd: Warum sollten jetzt schon viele Menschen ihre Yachtcharter 2021 buchen, wo doch aufgrund der Pandemie die Lage ja so unübersichtlich und schwer vorhersagbar geworden ist?
Frühbucher oder Last Minute?
Zweifellos ist Unsicherheit eher ein Grund für Zurückhaltung bei der Buchung. Wer also fürchtet, dass im Sommer 2021 erneut die Grenzen geschlossen sind, wartet lieber noch ab mit der Törnplanung.
So ein Szenario gab es bereits im Frühjahr. Fakt ist, dass es theoretisch immer und meist sogar kurzfristig zu einem solchen Shutdown kommen kann. Selbst eine Last-Minute-Buchung wäre somit vor diesem Geschehen nicht verschont. Doch was würde das bedeuten?

In diesem Fall würden die Charterkunden erneut einen Gutschein von den Vercharterern erhalten. Dies ist inzwischen sogar schriftlich in den einzelnen Charterverträgen und Covid-19 Verordnungen der Flottenbetreiber geregelt. Sie können also getrost ihren Törn für die kommenden Urlaubssaison planen. Kommt es zu wirklich wieder zu einer Grenzschließung, passen Sie den Termin in Abstimmung mit dem Chartervermittler einfach an, sofern noch Kapazitäten frei sind.
In den Ferien wird es schon eng
Das dürfte nämlich das größere Problem sein: Entgegen der Annahme vieler Charterkunden sind die Verfügbarkeiten der Flotten für die kommende Saison bereits zum aktuellen Zeitpunkt relativ klein. Das liegt vor allem daran, dass die Törns aus dem Frühjahr, für die es einen Gutschein gab, nun zum großen Teil in die Saison 2021 verschoben wurden.