Corona hat vieles verändert – auch die Charter-Routine ist längst noch nicht wieder so wie gewohnt. Vor allem: Weil 2020 viele Törns ausfielen und stattdessen Gutscheine an die Kunden gingen, sind aktuell die Kapazitäten fürs Chartern gering. Viele holen jetzt nach, was im Vorjahr nicht möglich war.
Das führt zu erhöhter Nachfrage für 2022: Viele Yachten sind bereits ausgebucht, hat die Hamburger Yachtversicherung Schomacker bei einer Umfrage unter Charteragenturen in Erfahrung gebracht. Es sei daher mit einer Preissteigerung zu rechnen. „Bis Oktober sind die meisten Vercharterer ausgebucht“, sagt Karsten Stahlhut. Das ganze Interview mit dem Chef des Wirtschaftsverbands Wassersport ist morgen bei den float Originals zu hören.
Was ist beim Chartern in der kommenden Saison wichtig? Grundsätzlich sollten Yachturlauber – noch mehr als früher – Sorge tragen, dass nicht plötzliche Entwicklungen wie etwa Reisewarnungen, Einreiseverbote oder Quarantänevorschriften den Urlaub vereiteln und sie auf den Kosten sitzenbleiben.
Daher sollten Charterkunden schon bei der Urlaubsplanung gezielt die Charteragentur zu diesen Szenarien befragen. In der Vergangenheit waren die Veranstalter stets sehr kulant; auch in Zukunft sollte die Möglichkeit der Umbuchung bei unvorhergesehenen Corona-Entwicklungen im Vertrag aufgenommen werden.
Parallel zum Chartervertrag empfiehlt es sich, ein kleines Bündel an Versicherungen abzuschließen, damit der Urlaub sorglos vonstatten geht.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung deckt auch die Fälle ab, in denen ein Vercharterer keine Kulanz gewährt: Falls zum Beispiel doch jemand aus der Crew an COVID-19 erkrankt oder von der Impfung so schwer angeschlagen ist, dass die Reise flach fällt, tritt diese Versicherung ein. Sie kommt für den Ausfall des kompletten Chartertörns auf, wenn der Skipper oder Angehörige erkrankt oder verstorben sind. Auch einen Abbruch wegen Arbeitslosigkeit, den Antritt eines neuen Jobs nach Arbeitslosigkeit oder erheblichen Eigentumsverlusten deckt sie ab.

Fällt lediglich ein Crewmitglied durch einen der genannten Gründe aus, erstattet der Versicherer nur den anteiligen Betrag an den Charterkosten. Eine Erstattung der gesamten Reise muss man extra vereinbaren. Wichtig: Urlauber müssen die Reiserücktrittskosten-Versicherung spätestens 14 Tage nach Buchung des Törns abschließen!
Wofür die Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht zuständig ist: Wenn der Skipper in Quarantäne gehen muss, da es sich nicht um eine Erkrankung handelt. Auch die Sorge vor einer möglichen Erkrankung ist regelmäßig kein akzeptierter Grund für einen Abbruch oder Nichtantritt der Reise. Was noch nicht?