Kann ich wie geplant auslaufen? Unser Alltag wird durch die Maßnahmen gegen den Corona-Virus gewaltig durchgeschüttelt. Viele fürchten bereits den lange geplanten Urlaubstörn bedroht. Wir wollen diese Sorge nicht antreiben, aber die Frage klären: Was machen Charterkunden, die keine Möglichkeit haben, ihr Schiff zu erreichen?
Das Wichtigste ist, rechtzeitig mit dem Charteranbieter zu sprechen. In den meisten Fällen sind die Unternehmen sehr kulant und bemühen sich, die finanzielle Belastung für Kunden möglichst gering zu halten. Daher ist häufig statt einer Stornierung die Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich, wie Ümit Uzun von Charterbar Yachting in float erklärte.

Für bereits gebuchte Charterversicherungen stellen sich die gleichen Fragen: Kann ich einfach stornieren? Zahlt meine Reiserücktrittskostenversicherung? Im Folgenden haben wir Katja Pilski von Schomaker gefragt und euch die wichtigsten Antworten zur derzeitigen Situation zusammengestellt.
Meine Reise ist schon gebucht, aber ich komme nicht zum Schiff. Was passiert mit meinen gebuchten Versicherungen?
Die schlechte Nachricht zuerst: „Eingriffe von hoher Hand“, also staatliche Eingriffe wie etwa Grenzschließungen, sind von der Reiserücktrittsversicherung nicht gedeckt. Bei einer Grenzschließung in Ihr Urlaubsland setzen Sie sich am Besten mit Ihrem Anbieter in Verbindung und klären Sie, ob eine Verschiebung des Törns auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist. Der nächste Schritt: Schicken Sie eine E-Mail mit den neuen Reisedaten an Ihre Versicherungsagentur, die passt alle gebuchten Versicherungen an.

Ich kann die Reise jetzt nicht antreten, und es gibt auch noch keinen neuen Termin. Was ist mit meinen Versicherungen?
Sie müssen nicht alles neu abschließen. Schicken Sie uns eine E-Mail – wir setzen die Versicherungen zunächst aus. Sie haben ein neues Reisedatum? Sehr gut – melden Sie sich bei uns, dann aktualisieren wir Ihre Versicherungen. Denken Sie aber unbedingt daran, uns mit der bestätigten Terminänderung der Charter diese Information zu geben, damit Ihre Reiserücktrittskostenversicherung gilt.
Im Normalfall wird die Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, um sich im Falle einer Erkrankung abzusichern. Dieser Fall ist in der augenblicklichen Situation irrelevant, weil ja nun Reisen vielfach gar nicht mehr möglich ist. Der Vollständigkeit halber stellen wir das aber hier trotzdem dar, denn hoffentlich kann in ein paar Wochen unser gewohnter Alltag weitergehen.

Zahlt meine Reiserücktrittskosten-Versicherung, wenn ich den Törn jetzt nicht antreten kann, weil ich krank bin?
Ganz wichtig zu wissen: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung zahlt den Ausfall der gesamten Charter, wenn der Skipper oder seine engsten Angehörigen erkrankt oder verstorben sind, bei Arbeitslosigkeit oder bei Antritt eines neues Jobs. Außerdem den Ausfall eines beliebigen Crewmitglieds aus den oben genannten Gründen (hier wird der anteilige Betrag an der Charter erstattet). Falls mitgebucht, ist der Rücktritt von der gesamten Reise auch bei Ausfall eines Crewmitglieds möglich – ebenfalls aus den oben genannten Gründen.
Bei Quarantäne kein Versicherungsschutz
Wenn also der Skipper erkrankt, zahlt die Versicherung. Befindet er sich lediglich in Quarantäne, ist das keine Erkrankung, dann zahlt die Versicherung leider nicht. Auch Angst vor einer möglichen Erkrankung ist kein Grund für einen Nichtantritt einer Reise.
Auch hier der dringende Rat von Elke Spinneker von Schomaker: Nicht verzweifeln, sondern Reiseveranstalter und Yachtversicherer kontaktieren. Oft findet sich eine akzeptable Lösung!
