Viele Bootsbesitzer haben proaktiv andere Boote mit versorgt, wenn die Eigner nicht vor Ort waren. Aber es gibt auch andere, die sich gar nicht gekümmert haben und nur mitteilten, wo ihr Schiff liegt, und von Hafenmeistern und der Versicherung erwarten, dass sie alles übernehmen. Da gibt es seemännischen Nachschulungsbedarf. Verantwortung kann man nicht in letzter Sekunde an andere abgeben, findet Jonas Ball. Dass jedoch nicht alle vor Ort ihr Boot sichern konnten, ist auch klar. Durch die Ferien in Schleswig-Holstein waren viele Eigner nicht vor Ort.
Schadensereignisse werden immer unkalkulierbarer
Dass in Damp, Maasholm und Schilksee die Wellenbrecher der Hafenanlagen wegen der Wasserhöhe nicht gehalten haben, die Wellen darüber hinwegfegten und die Häfen so zerlegen konnten, damit konnte ein Eigner nicht rechnen, sagt Flindt. Aber die normalen Schäden in vielen Marinas, wo sich Schiffe nur losgerissen haben, weil sich die Eigner nicht gekümmert haben, die sind laut Flindt nicht in Ordnung. Dass bei starren Stegen die Leinen angepasst werden müssen, wenn der Wasserstand sich ändert, dürfte jedem Bootsbesitzer klar sein. Viele Schiffe sind unter Wasser gezogen worden, weil die Leinen zu stramm geführt waren.
In solchen Fällen könnte sogar der Versicherungsschutz verloren gehen. Denn wenn der Eigner bei einem Schadenereignis, das mit Sicherheit eintreffen wird, nichts tut, liegt das von der Rechtslage her im Bereich der groben Fahrlässigkeit, weil er einen Schaden billigend in Kauf nimmt. Und der Versicherer kann in diesem Moment prüfen: Was ist zumutbar und was hätte der Eigner machen müssen.
Das bestätigt auch Andreas Medicus. Dass es sich bei dem überwiegenden Teil der Schäden um Fälle handelt, in denen die Substanzversicherungen, also die Kasko-Versicherungen, greifen, davon geht Medicus aus. Er sagt aber auch, dass die Eigner verpflichtet seien, ihre Boote zu sichern oder sichern zu lassen – auch wenn sie selbst gerade in Düsseldorf, München oder Mallorca sind. Fehlverhalten von Eignern herauszufiltern, wird allerdings kaum möglich sein.
Ist ein gesunkenes Schiff noch zu retten?
In welcher Art die Schadensregulierung läuft, kommt immer auf den Versicherungswert an, sagt Jonas Ball. Bei einem Versicherungswert unter 40.000 Euro ist es in der Regel ein konstruktiver Totalverlust, Reparatur und Instandsetzung übersteigen die Kosten. Eine nagelneue Yacht mit einem Wert von 400.000 Euro, die nur vollgelaufen ist, weil ein Seeventil korrodiert ist, die kann man vielleicht noch aufarbeiten. Auf jedem Fall kann man einen Motor konservieren. Das muss jedoch schnell gehen, denn sobald er aus dem Wasser kommt, korrodiert er. Die Inneneinrichtung ist nicht zu retten, ebenso die Elektrik. Meist sind die Schäden einfach zu groß.
Wie ist es mit dem Versicherungsschutz?
Die gute Nachricht: Die meisten Eigner, die sich bei Pantaenius bisher gemeldet haben, sind Kasko versichert, sagt Holger Flindt. Ihre Schäden sind über die Versicherung gedeckt. Nur etwa zwei oder drei haben ausschließlich eine Haftpflichtversicherung.
Der einzige Fall, bei dem die Haftpflichtversicherung die Bergung übernimmt, ist, wenn eine behördliche Anordnung zur Wrackbeseitigung besteht, weil das Schiff im Fahrwasser oder in der Hafeneinfahrt liegt und damit die öffentliche Sicherheit gefährdet. Ansonsten greift die Haftpflicht bei höherer Gewalt nicht.