Jetzt sind die Grenzen zu, und auf dem Landweg kommen wir vorerst nicht mehr ans Mittelmeer. Mit dem Flugzeug wird es auch schwieriger. Was ist nun mit unserem Chartertörn, den wir für den Sommer im Mittelmeer gebucht haben? Wir haben Ümit Uzun von Charterbar Yachting gefragt, wie die Vercharterer aktuell, in Zeiten des Corona-Virus, auf das Stornieren von Segelreisen reagieren.
float: Welches ist die wichtigste Frage, die dir deine Kunden gerade stellen?
Ümit Uzun: Die wesentliche Frage ist: Was ist, wenn ich meine Charter jetzt storniere?
Und was antwortest du deinen Kunden?
Dazu will ich kurz ausholen: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sagen wir eine Kreuzfahrt, bekommt jetzt vom Veranstalter im besten Fall seine komplette Anzahlung zurück. Bei Individualreisen sieht das schon wieder anders aus. Was aber die Wenigsten wissen, ist, das eine Bootscharter im Zweifel sogar dem Mietrecht unterliegt. Bei beiden Modellen ist man auf die Kulanz des jeweiligen Vermieters angewiesen.
Das heißt: Wenn ein Kunde ein Schiff in Italien gebucht hat, und die Fluggesellschaft fliegt da nicht mehr hin, oder die Fluggesellschaft zahlt die Flugkosten jetzt zurück, dann hat das mit der Charter erstmal nichts zu tun. Der Kunde hat ein Schiff gemietet, und wie er zum Schiff kommt, ist nicht relevant. Die Kunden sind im Moment also auf Kulanz beim Vercharterer angewiesen.
Wenn der Kunde von der Charter ganz zurücktreten will, ist die Anzahlung weg. Für bestehende Verträge gelten die zum Vertragsabschluss vereinbarten Stornobedingungen.
Wir können zum Glück sagen, dass unsere Partner durch die Reihe sehr kundenfreundlich reagieren. Keiner will die Kunden allein lassen. Im Moment bekommen wir täglich neue AGBs aus den betroffenen Ländern zugeschickt, in erster Linie Italien. Darin informieren die Vercharterer die Kunden darüber, dass sie ihren Törn nun zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr durchführen können, gegebenenfalls sogar noch bis ins nächste Jahr.
Wie sind denn die Zahlungsziele?
In der Regel ist es so, dass man 50 Prozent anzahlt, die restlichen 50 Prozent sind zirka sechs Wochen vor Charterbeginn fällig. Jetzt fragen die Kunden natürlich: Was ist, wenn ich jetzt storniere? Bekomme ich mein ganzes Geld zurück? Wenn der Kunde von der Charter ganz zurücktreten will, ist die Anzahlung weg. Wenn der Kunde aber seine anderen 50 Prozent zahlt, hat er weiterhin Anspruch auf seinen Törn und kann ihn verschieben.
Das heißt, die Kunden bekommen kein Geld zurück, können aber den Termin verschieben?
Korrekt. Geld bekommt ein Kunde auf Grund des Corona-Virus nicht zurück. Das ist ja auch bei einer Reiserücktrittsversicherung so. Dort bekommst du das Geld nur zurück, wenn du selbst erkrankt bist oder wenn es zu dem dem Zeitpunkt nicht erlaubt ist, ins Land zu reisen.
Die Kunden brauchen also den gebuchten Termin nicht anzutreten. Und wie es dann weitergeht, muss man sehen. Es kann ja für den ein oder anderen Vercharterer auch eine Existenzfrage werden.
Wie reagieren denn die Kunden?
Ich bin sehr glücklich darüber, dass die meisten Kunden ruhig bleiben. Sie wissen, die Situation ist ungewiss und man muss einfach abwarten.
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